(zuletzt aktualisiert am 07.09.2022)
31.08.2022
Liebe Eltern,
mit der Möglichkeit zur anlassbezogenen Testung wird ein freiwilliges Angebot der Testung in der Schule unter Aufsicht bereitgestellt, das der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken soll. Damit sind die Tests grundsätzlich an der Schule unter Aufsicht durchzuführen und den Schülerinnen und Schülern nicht mit nach Hause zu geben. Verweigert eine Schülerin bzw. ein Schüler den ihr oder ihm angebotenen Selbsttest, dann dürfen ihr bzw. ihm hieraus keine negativen Konsequenzen erwachsen.
Angepasste Einwilligungserklärungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler werden Ihnen als Anlage zur Verfügung gestellt. Einer gesonderten Einwilligungserklärung für volljährige Personen bedarf es nicht, da in der Annahme des freiwilligen Tests die Einwilligung enthalten ist.
Anlage: 20220830-Anlassbezogene_freiwillige_Corona-Schnelltest-Anlage.pdf
Wichtige Links:
Elterninformation zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Infoblatt zur Absonderung in Sachsen, gültig ab 5. September 2022
Infoseite des Freistaates Sachsen - Coronavirus in Sachsen - Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher
Hygienepläne: