Bewerbungsverfahren FSJ Pädagogik für das Schuljahr 2024/25 gestartet
Bis zum 10. April 2024 können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 26 Jahren für das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik im kommenden Schuljahr bewerben. Wir sind eine registrierte Schule und würden uns freuen, auch im nächsten Schuljahr eine FSJlerin oder einen FSJler bei uns begrüßen zu können.
Die Bewerbungen erfolgen ausschließlich online, ein vorheriges persönliches Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung ist nach vorheriger Anmeldung möglich.
Weitere Infos unter www.fsj-paedagogik.de.
Annett Lorenz-Ziegenbalg
Grundschulrektorin
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Im Schuljahr 2023/24 werden 301
Es gibt Ganztagsangebote, Schulmeisterschaften, eine fächerverbindende Woche, Schulveranstaltungen. Das ist Schultradition.
Unterricht
Gute Arbeit leisten wir,
- wenn wir es schaffen alle Kinder zum Lernen zu motivieren und zu fördern, egal ob leistungsschwache oder leistungsstarke.
- wenn die Schülerinnen und Schüler durch ihre aktive Mitarbeit zeigen, dass ihnen Unterricht Spaß macht und sie zum Mitdenken anregt.
Erziehung
Gute Arbeit leisten wir,
- wenn wir Werte und Normen vermitteln, die unsere Schülerinnen und Schüler ein Leben lang positiv begleiten.
- wenn unsere Schüler wertschätzend miteinander umgehen.
- wenn das Miteinander in den Klassen von Hilfsbereitschaft und Verständnis geprägt ist.
- wenn die Kinder tolerant sind und einander Achtung entgegenbringen.
Kooperation
Gute Arbeit leisten wir,
- wenn alle am Schulleben Beteiligten konstruktiv zusammen arbeiten.
- wenn es eine enge Zusammenarbeit mit dem Hort, den Kindertagesstätten und den weiterführenden Schulen gibt.
- wenn sich alle auf Augenhöhe treffen.
Schulklima
Gute Arbeit leisten wir,
- wenn die Schülerinnen und Schüler gern zur Schule kommen und Freude am Lernen haben.
- wenn alle, Schüler, Eltern und Lehrer, gemeinsam an einem Strang ziehen.
- wenn ein einheitliches Vorgehen die pädagogische Arbeit prägt und das die Schülerinnen und Schüler im täglichen Schulalltag spüren. Ein gutes Schulklima ist wichtig, denn es strahlt auf die Unterrichtsarbeit aus.
Im Detail wird unsere Grundschule im
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
*) Diese Maßnahme wird durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.